Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben!
- für Neubauten sowie bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude
Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet bei Mieterwechsel oder Verkauf dem Interessenten einen
gültigen Energieausweis vorzulegen. Auch bei Umbauten von bestehenden Gebäuden bzw. Neubauten muss dieses Dokument, am besten schon in der Planungsphase, erstellt werden.
Der Energieausweis zeigt Ihnen
- wie der energetischen Zustand der Immobilie ist
- welche Energiekosten auf den Mieter bzw. Käufer zukommen
- durch welche Verbesserungsmaßnahmen Sie diese Kosten senken
Wichtig ist die Unterscheidung in zwei verschiedene Ausweisarten.
- verbrauchsorientiert: erfasst nur die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungszeiträume
und hängt damit von den individuellen Heizgewohnheiten
der Mieter ab
- bedarfsorientiert: zeigt objektiv den Energiebedarf des Gebäudes aufgrund der
Außenbauteile und der Anlagentechnik
Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, benötigen zwingend den bedarfsorientierten Ausweis. Besitzer von Häusern mit Baujahr nach 1977 sowie von Gebäuden mit
mehr als vier Einheiten können zwischen den beiden Ausweisarten wählen.
Dies gilt auch für alle Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Ladengeschäfte oder Arztpraxen
sowie
im kommunalen Bereich Verwaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen u.ä.
Als geprüfte Gebäude-Energieberater(HWK) beraten wir Sie gern und erstellen für Sie die
passende Ausweisversion.
Für einen persönlichen Gesprächstermin oder weitere Informationen
zu diesem Thema erreichen Sie uns hier.
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